Neue Eich- / Konformitätsbewertungsgebühren
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 08.05.2019 ist die Änderung der Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen (Mess- und Eichkostenverordnung – MessEGebV) in Kraft getreten.
Dies bedeutet ab sofort für unsere Kunden geänderte Eichkostengebühren für Wasser- bzw. Gaszähler und gleichzeitig höhere Gebühren für die Eichstellenüberwachung durch die Eichdirektion bei der Firma Heitland.
Die neuen Gebühren stehen ab sofort unter der Rubrik Downloads für Sie bereit.